Lieber Gast, sicher suchst Du schon gespannt Unterkünfte an der Nordsee, Ostsee oder anderen tollen Orten. Bitte sei nicht enttäuscht, wenn die Suche Dir noch keine Ergebnisse anzeigt. Wir befinden uns momentan im Aufbau und arbeiten täglich daran mehr Gastgeber in unsere Liste aufzunehmen, damit wir bald die besten Unterkünfte aus allen Ecken und Winkeln Deutschlands anbieten können.
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Der folgende Artikel soll Dich nur darauf hinweisen, dass es bestimmte Auflagen für Vermieter von Ferienwohnungen gibt, die zwingend eingehalten werden müssen.
Er besitzt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch dient er als rechtliche Sicherheit für Dich, um Dich darauf im Streitfall berufen zu können.
Meldepflichten berücksichtigen
Du bist als Vermieter in Deutschland dazu verpflichtet, bestimmte Angaben über Deine Gäste aufzubewahren, sofern Du die Ferienunterkunft für weniger als drei Monate im Jahr vermietest. Außerdem musst Du ein Gewerbe anmelden, sofern Du sogenannte hoteltypische Leistungen anbietest. Dazu zählt bereits der Brötchenservice für Deine Gäste.
Gewerbesteuern fallen ab einem Umsatz von 24.500 Euro im Jahr an, gemeldet sein musst Du bereits unterhalb dieser Einkommensgrenze. Bietest Du lediglich die Unterkunft und keine weiteren Dienste an, so musst Du Deine Einnahmen lediglich als „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ im Rahmen Deiner Steuererklärung berücksichtigen.
Bitte weise Deine Gäste auf die mögliche Kurtaxe hin: Wer beim Urlaub mit Pferd Ostsee oder Nordsee sowie viele andere Erholungsgebiete Deutschlands erkunden will, muss die Kurtaxe zahlen. Diese wird meist von den Gastgeber eingezogen und an die entsprechenden Stellen abgeführt. Sie staffelt sich nach dem Alter der Gäste, so fallen für Kinder unter 12 Jahren oft keine Gebühren an.
Ebenfalls meldepflichtig kannst Du sein, wenn Dein Grundstück nur gemietet oder gepachtet ist. Einige Verträge schließen das Angebot zur Untervermietung oder –verpachtung aus. Das Anbieten von Ferienwohnungen wäre demnach nicht möglich.
Bitte erkundige Dich diesbezüglich zuvor bei Deinem Vermieter oder Verpächter bzw. prüfe die zugrunde liegenden Verträge noch einmal genau. Derartige Einschränkungen können auch durch eventuelle Kreditverträge oder Hypotheken vorliegen. Dein Kreditinstitut berät Dich zu Deinen Rechten und Pflichten gern.
Brandschutz, Fluchtwege und Erste Hilfe
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, Rettungswege zu kennzeichnen. Bitte stelle sicher, dass entsprechende Schilder gut sichtbar angebracht sind. Außerdem solltest Du Deine Gäste beim Check-in darauf hinweisen, was im Brandfall zu tun ist.
Des Weiteren solltest Du die Nummer der Rettungsdienste und der örtlichen Polizeidienststelle gut sichtbar im Stall und in der Unterkunft anbringen. Gehe immer davon aus, dass im Ernstfall die Panik reagiert und alle nötigen Wege und Maßnahmen so einfach und selbsterklärend wie möglich sein sollten!
Bitte denke auch daran, Feuerlöscher an gut zugänglichen Stellen aufzuhängen und Deine Gäste auf deren Vorhandensein hinzuweisen. Belehre sie bei der Anreise hinsichtlich üblicher und stallinterner Sicherheitsregeln und hänge diese bestenfalls in schriftlicher Form aus.
Beim Reiten geschieht rasch ein Unglück: Ein Reiter stürzt vom Pferd oder wird beim Putzen getreten. Vielleicht passiert auch dem mitgebrachten Gastpferd etwas, weil es sich auf der Koppel vor lauter Übermut überschlagen hat.
Wichtig ist: Behalte einen kühlen Kopf und leiste Erste Hilfe! Damit Letzteres problemlos möglich ist, gehören in den Stall und in die Unterkunft Erste Hilfe Ausrüstungen, die auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Erste Hilfe Koffer sind zu ersetzen. Außerdem gehören Erste Hilfe Ausrüstungen nicht irgendwo in den Stall, sondern gut sichtbar aufgehängt. Die Sattelkammer bietet sich dafür an.
Wird diese über Nacht abgeschlossen, sollte eine weitere Erste Hilfe Ausrüstung dennoch zugänglich sein. Bitte weise Deine Gäste darauf hin, wo sie die entsprechenden Hilfsausrüstungen finden. Außerdem gehört die Erste Hilfe Einweisung bzw. die Aufklärung darüber, wo sich was befindet, zum Check-in.
Des Weiteren solltest Du die Nummer des Stalltierarztes sowie Deines Hufschmieds in den Erste Hilfe Kasten hängen.